Einladung zur Pressekonferenz am Dienstag, 2. Juni 2015

Einladung zur Pressekonferenz
am Dienstag, 2. Juni 2015
um 12 Uhr im Eine-Welt-Haus, Schwanthalerstr. 80

Presse-Erklärung Stop G7 Bündnis
zum Bescheid des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen

Große Teile des angemeldeten Sternmarsches nach Elmau

werden nicht genehmigt.
Mit Ausnahme eines Fahrradkorsos und zwei Demonstrationsrouten auf
Wanderwegen von Garmisch bis zum „Sicherheitsbereich“ um den Tagungsort
des G7-Gipfels hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LA GAP) die
anderen Demonstrationen des angemeldeten Sternmarsches am 7. Juni quasi
verboten.

– Den Autokorso, der vom Bahnhofsplatz Garmisch-Partenkirchen über Klais
nach Mittenwald führen sollte.
– Die Demonstrationsroute vom Bahnhof Klais auf der Mautstraße nach Elmau.
– und die Demonstrationsroute vom Bahnhof Mittenwald über die
Ferchenseestraße nach Elmau.

Das Bündnis STOP G7 ist gegen diese massive Einschränkung des
Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerichtlich
vorgegangen und hat gegen den Bescheid des Landratsamtes
Garmisch-Partenkirchen Klage erhoben.

Völlig inakzeptabel ist die eigenmächtige Routenänderung für den von uns
angemeldeten Autokorso.

Angemeldet waren 25 Fahrzeuge, die die Demonstrationsteilnehmer*innen
aus Garmisch auf der Bundesstraße 2 zu den Demoauftakt-Orten Klais und
Mittenwald bringen sollten.
Stattdessen soll der Autokorso laut Bescheid des LA GAP in Mittenwald
beginnen und von dort nach Klais und wieder zurück fahren.

Die Ablehnung der Fahrt auf der B2 wird damit begründet, dass die B2 als
Protokollstrecke „ganztägig für Fahrten der Staats- und Regierungschefs
und anderer Delegationsteilnehmer, sowie als Not- und Rettungsweg zum
Klinikum Garmisch-Partenkirchen freigehalten“ werden müsse.

Diese vom LA GAP verordnete – von uns gar nicht vorgesehene Route – hat
den Zweck, wesentliche Teile des Sternmarsches, nämlich die von
Mittenwald und Klais ausgehenden Demonstrationen, zu verhindern, weil
Demonstrationsteilnehmer*innen, die sich in Garmisch aufhalten dort
nicht mehr hinkommen.

Der nächste Skandal ist das Verbot für die Nutzung der Mautstraße von
Klais nach Elmau.

Statt einer Demonstration zum Tagungsort der G7 hat uns das LA GAP eine
stationäre Kundgebung verordnet. „Großzügig genehmigt“ wurde eine Route
bis auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 18, eine Strecke von weniger als
40 Metern, die kürzeste Demonstrationsstrecke, die es wohl jemals
gegeben hat und damit aussichtsreicher Kandidat für das nächste
Guinness-Buch der Rekorde.

Der für den Sternmarsch ausgedruckte Auflagenbescheid ist mit seinen 96
Seiten wohl aneinandergereiht länger als die tatsächliche Demoroute.

Das Demonstrationsrecht, schreibt das LA GAP, habe „ gegenüber den
öffentlichen Interessen an der Durchführung der Veranstaltung und am
Schutz von Leben und Gesundheit der Teilnehmer (der G7 und ihres
Hofstaates) zurückzutreten“.

Nicht genehmigt wird schließlich auch die angemeldete
Demonstrationsroute von Mittenwald über die Ferchenseestraße nach Elmau.

Die Demonstration soll stattdessen nur auf versteckten Waldwanderwegen
durchgeführt werden. Selbst eine Demonstration in Zweierreihen, die die
Anmelder angboten hatten, würde zu einer Blockade dieses Rettungsweges
führen und „eine störungsfreie An- und Abfahrt der Einsatzkräfte
verhindern“, schreibt das LA GAP.
Wir weisen diese Unterstellung, Demonstrationsteilnehmer*innen würden
Rettungskräfte behindern und Krankentransporte blockieren, aufs aller
schärfste zurück. Unsere Demonstrationen richten sich nicht gegen die
Menschen im Werdenfelser Land und auch nicht gegen die anwesenden Gäste,
sondern gegen die G7 und ihre zerstörerische Politik.

„Die störungsfreie Durchführung des G7-Gipfels und die deshalb
erlassenen Betretungsverbote“ seien „Bestandteil unserer Rechtsordnung“,
behauptet das LA GAP.  Das Recht auf Versammlungsfreiheit jedoch gehört
zu den Grundrechten, die
„in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden dürfen“
(GG, Art 19)

Die sog. „Betretungsverbote“ werden uns im Bescheid des LA GAP als
„Beschränkung“ der angemeldeten Demonstrationen verkauft. Tatsächlich
laufen diese Anordnungen auf
Verbote und die Strangulierung des Demonstrationsrechts hinaus.
Begründet wird das mit der mehrmals auftauchenden Floskel, es sei zu
erwarten, dass der G7 Gipfel „Ziel gewalttätiger Proteste“ sein werde.

Das nach Art.8 GG geschützte Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter von
Demonstrationen, ihr Recht auf einen Beachtungserfolg und ihr Recht,
ihre Anliegen möglichst unmittelbar an den Adressaten – in diesem Fall
an den Tagungsort der G7 – herantragen zu  können, (BVerfG Entscheidung
vom  06.06.2007,  Az.:1BvR 1423/07, Rn. 23) dieses Recht lassen wir uns
nicht nehmen. Wir werden es einklagen.

Zum Camp-Verbot
Wir erwarten das erste Ergebnis des Verwaltungsgerichtes am Montag.
Der Aufbau der Unterbringungsstruktur für die Demonstrant*innen beginnt
voraussichtlich am Dienstag.
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Bündnis STOP G7 – Elmau    http://www.stop-g7-elmau.info/

Pressetelefon +49 (0)179 1784491
Pressemail presse@stop-g7-elmau.info

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